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Winterdienst- Schnee- und Glättefrei zum Pauschalpreis

Gute Organisation, ein umfangreicher Winterdienstfuhrpark und unsere langjährige Erfahrung sorgen dafür, dass Ihre Wege und Parkplätze schnee- und glättefrei bleiben. Mit über 60 modernen Schneeräumfahrzeugen sind wir in Schleswig-Holstein unterwegs. Zum Räumen und Streuen der Gehwege und Parkplätze legen wir jede Saison über 20.000 km für unsere Kunden zurück.

Pauschalpreisangebot

Vom 15. November bis 15. April beseitigen wir Schnee und Glätte zum Pauschalpreis, d. h. auch bei extremen Witterungsbedingungen und einer großen Anzahl von Einsätzen zahlen Sie nur den vereinbarten Preis. Zudem übernehmen wir bei Vertragsunterzeichnung die Haftpflichtversicherung für die Grundstücksflächen, sowie die Meldung der Übertragung der Schneeräum- und Streupflicht an das zuständige Stadtreinigungsamt.

Gehwege und Parkplätze

Laut der Straßenreinigungssatzung ist jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Wege und Privatstraßen von Schnee und Glätte zu befreien. Unsere umfassende Betreuung und fristgerechte Ausführung hilft Ihnen, die Vorschriften einzuhalten und verhindert Personen- und Sachschäden aufgrund von Unfällen auf einem glatteisgebildetem Gehweg.

Zusammenarbeit mit Meteorologen

Um die aktuellen Wetterverhältnisse rund um die Uhr im Blick zu haben, arbeiten wir eng mit einem Meteorologie-Zentrum zusammen. Mithilfe einer App werden wir 24 Stunden am Tag auf dem Laufenden gehalten. Zudem haben wir eine Tag- und Nachtkorrespondenz mit dem Meteorologen und können durch die zuverlässigen Wetterinformationen eine optimale Einsatzplanung gestalten.

Unser Tag- und Nacht-Winterdienstservice

Sie können auf unseren Einsatz zu jeder Tag- und Nachtzeit setzen. Wir sind für Sie auch an Wochenenden und Feiertagen einsatzbereit. Unsere Einsatzleitung ist jederzeit für Sie erreichbar und koordiniert unsere Mitarbeiter und Schneeräummaschinen für Ihre Zufriedenheit.

Betriebsstätten und Unternehmenszufahrten

Um für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen, räumen wir Ihre Betriebsflächen, Gehwege, Zufahrtswege und Eingänge. Durch unseren Einsatz halten Sie die Schnee- und Streupflicht der Stadt ein und ermöglichen Ihren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsweg.

Auftau- und Abstumpfende Mittel

Gegen die Glättebildung verwenden wir Auftau- und abstumpfende Mittel, um eine ordnungsgemäße Winterdienstleistung zu ermöglichen. Zudem übernehmen wir auf Anfrage die Streugutentfernung nach der Winterdienst-Saison. Sprechen Sie uns gerne dazu an!

Was passiert bei Nichteinhalten des Winterdienstes?

Laut Straßenreinigungssatzung ist jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Wege und Straßen von Schnee und Glätte zu befreien. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro kommen. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, sollten durch falsches Räumen und Glatteisbildung auf Gehwegen oder Fahrbahnen Personenschäden entstehen. Solch folgenschwere Fehler können z.B. eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen. 
Daher empfehlen wir Ihnen, vorzusorgen und sich umfassend über die Richtlinien und Vorgaben zu informieren. Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen oder sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner, der Ihren Winterdienst gewissenhaft und gründlich ausführt? Dann sind Sie bei Beyersdorf an der richtigen Adresse. Verlassen Sie sich auf unsere über 60-jährige Erfahrung und genießen Sie die Vorteile unseres Winterdienstes: 

  • Optimale Planung
  • Fristgerechte Ausführung
  • Umfassender Service: Sämtliche Räum- & Streufahrzeuge zu jeder Zeit einsetzbar
  • Kurze Anfahrtswege
  • Optimale Koordination der Einsätze durch Winterdienst-Zentrale
  • Frühzeitige Alarmierung der Fahrzeugführer vor Ort
  • Haftungsübernahme

Bei Fragen nehmen wir uns gerne die Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch!

Interessiert an unserem Winterdienst? Dann kontaktieren Sie uns!

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick