Laut Straßenreinigungssatzung ist jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Wege und Straßen von Schnee und Glätte zu befreien. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro kommen. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, sollten durch falsches Räumen und Glatteisbildung auf Gehwegen oder Fahrbahnen Personenschäden entstehen. Solch folgenschwere Fehler können z.B. eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen.
Daher empfehlen wir Ihnen, vorzusorgen und sich umfassend über die Richtlinien und Vorgaben zu informieren. Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen oder sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner, der Ihren Winterdienst gewissenhaft und gründlich ausführt? Dann sind Sie bei Beyersdorf an der richtigen Adresse. Verlassen Sie sich auf unsere über 60-jährige Erfahrung und genießen Sie die Vorteile unseres Winterdienstes:
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Bei Fragen nehmen wir uns gerne die Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch!
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